Aufklärung über biologische Leistungen

der Naturheilpraxis Carmen Seitz, Münchener Straße 86, 85276 Pfaffenhofen an der Ilm

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,

Sie sind privat krankenversichert und/oder beihilfeberechtigt. Seitens Ihrer privaten Krankenversicherung und/oder Beihilfestelle besteht im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen oder der Beihilfebestimmungen eine Leistungszusage für die Erstattung von Heilpraktiker-Behandlungen bei Krankheit oder Unfallfolgen. Alle Behandlungen müssen allerdings der so genannten "medizinischen Notwendigkeit" entsprechen, um als erstattungsfähig zu gelten.

Dies ist in der Praxis nicht selten mit Schwierigkeiten verbunden. Es werden beispielsweise einige von Heilpraktikern ausgeübte Heilverfahren nicht oder nur unter Schwierigkeiten erstattet. Sie sind aus der Erfahrungsheilkune entstanden und gelten daher in manchen Fällen als "wissenschaftlich noch nicht offiziell anerkannt".

Bei ihrer Anwendung im Rahmen einer biologischen Heilbehandlung werden sie von den Kostenträgern oftmals als "medizinisch nicht notwendig" bezeichnet und demzufolge von der Erstattung ausgeschlossen. Als Heilpraktiker sind wir anderer Ansicht, da sich viele der natürlichen Heilverfahren seit Jahrhunderten auch ohne wissenschaftliche Anerkennung bewährt haben.

Die Ansichten Ihres Kostenträgers über die "medizinische Notwendigkeit" entspricht deshalb zwangsläufig nicht immer dem für Sie konzipierten Behandlungsplan. Beachten Sie bitte, dass in einer Naturheilpraxis nach bestem Wissen die für Sie und den Heilerfolg optimale Behandlungsmethode angewandt wird. Bedenken Sie auch, dass die derzeitigen Erstattungssätze häufig nach einer "Minutenmedizin" kalkuliert sind und in einigen Fällen nur 10 bis 15 Minuten entsprechen. Sie sind damit nicht mit dem Zeitaufwand in einer Naturheilpraxis vergleichbar, der in vielen Fällen über eine Stunde betragen kann.

Lassen Sie sich also nicht irritieren, wenn Ihr Kostenträger eine Rechnung mit einer fehlenden "medizinischen Notwendigkeit" oder angeblich zu hohen Behandlungskosten beanstandet und mit diesen Argumenten die Leistung verweigert. Wenden Sie sich in diesem Fall vertrauensvoll an mich. Bedenken Sie bitte, dass es durchaus vorkommen kann, dass Sie wegen des hohen persönlichen Zeitaufwandes oder einer speziellen Behandlungsmethode in einer Naturheilpraxis einen Teil der Behandlungskosten selbst tragen müssen.

Denken Sie bitte auch daran, dass die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen keinen Erstattungsanspruch für die Behandlungskosten in einer Heilpraktiker-Praxis haben - und dies bei oft gleich hohen Versicherungsbeiträgen. Diese Patienten tragen alle Kosten einer naturgemäßen Behandlung selbst.